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BFH Urteil v. - I R 7/05

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zahlung ausschließlich der in § 3b EStG genannten Zuschläge für Arbeiten des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH an Sonn- und Feiertagen

Leitsatz

Zahlt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer Zuschläge für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, sind diese dann keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die GmbH für seinen Einsatz an diesen Tagen ein besonderes Entgelt erhält und bei anderen Arbeitnehmern ebenso verfährt, der tatsächliche Arbeitseinsatz des Geschäftsführers klar belegt werden kann und er für seinen besonderen Arbeitseinsatz nicht bereits eine anderweitige erfolgsabhängige Vergütung - wie etwa eine Gewinntantieme - erhält.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 131 Nr. 1
GmbH-StB 2005 S. 357 Nr. 12
GmbHR 2005 S. 1632 Nr. 24
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2006 S. 56
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2006 S. 162
EAAAB-69743

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