Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zahlung
ausschließlich der in § 3b EStG genannten Zuschläge für
Arbeiten des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH an Sonn- und
Feiertagen
Leitsatz
Zahlt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer
Zuschläge für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, sind diese dann keine
verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die GmbH für seinen Einsatz an
diesen Tagen ein besonderes Entgelt erhält und bei anderen Arbeitnehmern
ebenso verfährt, der tatsächliche Arbeitseinsatz des
Geschäftsführers klar belegt werden kann und er für seinen
besonderen Arbeitseinsatz nicht bereits eine anderweitige erfolgsabhängige
Vergütung - wie etwa eine Gewinntantieme -
erhält.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 131 Nr. 1 GmbH-StB 2005 S. 357 Nr. 12 GmbHR 2005 S. 1632 Nr. 24 NWB-Eilnachricht Nr. 20/2006 S. 56 NWB-Eilnachricht Nr. 3/2006 S. 162 EAAAB-69743