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BFH Urteil v. - VI R 93/04

Verpflegungsmehraufwendungen eines Rettungsassistenten des DRK als Werbungskosten

Leitsatz

Ein Rettungsassistent, der von seinem Arbeitgeber in unregelmäßigen Abständen im Wechsel an verschiedenen Rettungswachen eingesetzt wird, kann für Bereitschaftszeiten an den Wachen keine Mehraufwendungen für Verpflegung nach Maßgabe des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG (i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG) in Abzug bringen, bei denen es sich um ortsfeste betriebliche Einrichtungen des Arbeitgebers handelt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 53 Nr. 1
DStRE 2005 S. 1436 Nr. 24
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2006 S. 47
NWB-Eilnachricht Nr. 37/2006 S. 3104
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2006 S. 309
BAAAB-69757

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