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FG Münster Urteil v. - 3 K 2783/03 E

Gesetze: AO § 125 Abs 1, AO § 162

Verfahren:

Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids

Leitsatz

1. Ein Schätzungsbescheid ist nichtig, wenn die handelnden Beamten subjektiv willkürlich gehandelt haben

2. Nichtigkeit liegt auch dann vor, wenn objektiv krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abgewichen wurde.

Fundstelle(n):
ZAAAB-70085

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