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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - III 55/05 EFG 2005 S. 1953 Nr. 24

Gesetze: FGO § 6, FGO § 133a

Anhörungsrüge-Entscheidung

Leitsatz

Für die Zuständigkeit zur Entscheidung über eine Anhörungsrüge wird von dem vorangehenden Verfahren bzw. von dessen Übertragung auf den Einzelrichter ausgegangen.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1953 Nr. 24
HAAAB-70107

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