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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - VI 40/05

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1, GewStG § 8 Nr. 1, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3

Bewertung einer übernommenen Verbindlichkeit; Dauerschuldzinsen bei Anteilsfinanzierung

Leitsatz

Eine Abzinsung einer Verbindlichkeit nach der bis 1999 geltenden Rechtslage kommt nur in Betracht, wenn in dem Nennbetrag ein verdeckter Zinsanteil enthalten ist.

Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Darlehenszinsen und dem Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft geht nicht dadurch verloren, dass Darlehensnehmer die Gesellschaft selbst ist.

Fundstelle(n):
WAAAB-70115

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