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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 326/03

Gesetze: VO (EG) Nr. 800/1999 Art. 16 Abs. 3

Zur Anerkennung eines CMR-Frachtbriefs als Beförderungspapier im Sinne von Art. 16 Abs. 3 VO Nr. 800/1999

Leitsatz

Ein CMR-Frachtbrief kann als Beförderungspapier im Sinne von Art. 16 Abs. 3 VO Nr. 800/1999 regelmäßig nur dann anerkannt werden, wenn auch Feld 24 - Bestätigung durch den Empfänger der Ware - ausgefüllt worden ist.

Fundstelle(n):
TAAAB-70129

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