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FG München Urteil v. - 6 K 1893/03

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b

Häusliches Arbeitszimmer eines selbständigen Musikers

Leitsatz

1. Bei einem selbständigen Musiker ist qualitativ zu gewichten, wo der Mittelpunkt seiner gesamten Tätigkeit liegt.

2. Charakteristisch für einen Musiker ist die kreative künstlerische Tätigkeit, auf die im Wesentlichen abzustellen ist.

3. Es kommt nicht darauf an, mit welchen künftigen Einnahmen aus einem Tätigkeitsbereich der Betätigung zu rechnen ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
GAAAB-71007

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