Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF - IV C 4 - S 2282 - 27/05 BStBl 2005 I S. 1027

Berücksichtigung der Pflichtbeiträge des Kindes zur gesetzlichen Sozialversicherung bei der Prüfung, ob der Jahresgrenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG überschritten ist

Bezug:

Das – entschieden, dass die Einbeziehung von gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Kindes zur Sozialversicherung in die Bemessungsgrundlage für den Jahresgrenzbetrag gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zu Lasten der unterhaltsverpflichteten Eltern gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verstößt.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt danach in allen Fällen, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist, Folgendes:

Bei der Prüfung, ob der Jahresgrenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG überschritten ist, sind bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung von den Einkünften und Bezügen des Kindes abzuziehen.

Das Gleiche gilt für die Ermittlung der anrechenbaren Einkünfte nach § 33a Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 2 EStG im Hinblick auf die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.

Beispiel:

Die 20-jährige T, die während des ganzen Kalenderjahres 2004 studiert hat, erzielte aus einer nebenbei ausgeübten Beschäftigung einen steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn von 9.000 Euro. Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversich...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank