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FG München Urteil v. - 10 K 1452/02

Gesetze: EStG § 50 Abs. 5 S. 1, EStG § 1 Abs. 4, AO § 8, AO § 9

Ablehnung der Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung bei einem beschränkt Steuerpflichtigen mit Arbeitslohn

Leitsatz

Nach § 50 Abs. 5 EStG gilt bei beschränkt Steuerpflichtigen die Einkommensteuer für Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen, durch den Steuerabzug als abgegolten. Dies bedeutet, dass Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit nicht in einen Einkommensteuerbescheid eingehen dürfen. Ein Antrag nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG, eine Veranlagung zur Einkommensteuer durchzuführen, ist demgemäß abzulehnen.

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Fundstelle(n):
EAAAB-71586

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