Kein Gestaltungsmissbrauch bei Option zur Umsatzsteuer im Falle der Vermietung von Büroräumen an Gesellschaft durch Gesellschafter-Geschäftsführer
Leitsatz
Optiert der Veräußerer bei Lieferung eines Grundstücks nach § 9 Abs. 1 UStG und verzichtet er auf die Steuerfreiheit nach
§ 4 Nr. 9a, liegt grds. kein Gestaltungsmissbrauch vor.
Der Abschluss eines Mietvertrages zwischen Gesellschafter und Gesellschaft bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist weder unangemessen
noch ungewöhnlich.
Vermietet der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft zusammen mit seiner Ehefrau Büroräume an die Gesellschaft,
liegt darin kein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten.