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Abgrenzung der gewerblichen von den freiberuflichen Einkünften bei interprofessionellen Mitunternehmerschaften
(übernommen von der Oberfinanzdirektion Düsseldorf)
Zur Qualifizierung der Einkünfte von interprofessionellen Partnerschaftsgesellschaften oder Sozietäten insbesondere zwischen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten nehme ich wie folgt Stellung:
1. Gesellschafter- und tätigkeitsbezogene Betrachtungsweise
Entgegen der bisherigen Auffassung des OFD sind die Einkünfte der o. g. Partnerschaftsgesellschaften bzw. Sozietäten nicht als gewerbliche, sondern als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu qualifizieren, wenn die Tätigkeiten der einzelnen Partner die jeweiligen tatbestandlichen Voraussetzungen einer freiberuflichen Tätigkeit erfüllen. Nach der Rechtsprechung des BFH ist für die Qualifizierung der Einkünfte einer Partnerschaftsgesellschaft oder Sozietät eine gesellschafterbezogene Betrachtungsweise vorzunehmen (vgl. Urteile vom , BStBl II 1982, 340 und vom , BStBl II 2001, 241).
Die berufs- bzw. standesrechtliche Rechtslage ist für die steuerrechtliche Beurteilung der Einkünfte einer Partnerschaft oder Sozietät ohne Bedeutung (vgl. z. B. BStBl 1982 II, 340).
2. Extreme Abweichung zwischen – Gewinnverteilungsabrede und Tätigkeitsbeiträgen
Eine freiberufliche Tätigkeit ist durch die Personenbezogenheit der erb...BStBl 2001 II, 241