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Richtlinie 98/80/EG des Rates vom zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG – Sonderregelung für Anlagegold (ABl. EG 1998 Nr. L 281 S. 31 und ABl. EG 1999 Nr. L 22 S. 75);
Verzeichnis der Goldmünzen für das Jahr 2006
Bezug:
Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2006 die Kriterien des Art. 26b Teil A Ziff. ii) der 6. EG-Richtlinie erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2005 Nr. C 300 S. 10) veröffentlicht. Im Folgenden veröffentlicht das BMF einen Abdruck dieser Liste.
MEHRWERTSTEUER (MwSt) BEFREITES ANLAGEGOLD
Liste der Goldmünzen, die die Kriterien des Artikels 26B Buchstabe A Ziffer ii der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom , geändert durch die Richtlinie 98/80/EG des Rates vom (Sonderregelung für Anlagegold), erfüllen
(2005/C 300/04)
Gültig für das Jahr 2006
ERLÄUTERUNGEN
a) Diese Liste berücksichtigt die innerhalb der in Artikel 26b Buchstabe A der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (geändert durch Richtlinie 98/80/EG vom ) gesetzten Frist bei der Kommission eingegangenen Beiträge der Mitgliedstaaten.
b) Es wird davon ausgegangen. dass die in dieser Liste aufgeführten Münzen die Kriterien des Artikels 26b erfüllen und deshalb als Anlagegold zu behandeln sind. Demzufolge ist ihre Lieferung während des gesamten Jahres 2006 von der MwSt befreit.
c) Die Steuerbefreiung gilt für alle Emissionen eines in dieser Liste verzeichneten Stücks, außer für Münzen mit einer Reinheit von weniger als 900 Tausendstel.