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BMF - IV B 3 - S 1302 - 37/05

Gegenseitigkeitsvereinbarung bei der steuerlichen Behandlung von Luftfahrtunternehmen im Verhältnis zu Brunei Darussalam

Bezug: (BStBl 1994 I S. 6) (BStBl 1995 I S. 679) (BStBl 2004 I S. 420)

Durch Notenwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Brunei Darussalam wurde die Gegenseitigkeitsvereinbarung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiet der direkten Steuern nach § 49 Abs. 4 Einkommensteuergesetz bis zum verlängert.

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