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FG München Urteil v. - 2 K 640/00 EFG 2006 S. 196 Nr. 3

Gesetze: EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 24 Nr. 1

Über mehrere Jahre gezahlte, anlässlich der Kündigung vereinbarte Übergangsgelder keine für die Tarifbegünstigung der Entlassungsabfindung unschädliche Entschädigungszusatzleistungen

Leitsatz

Eine infolge einer betriebsbedingten Kündigung gezahlte Abfindungszahlung ist keine tarifbegünstigte Entschädigung, wenn der Entlassene daneben noch über mehrere Jahre erhebliche Übergangsgelder erhält, die nicht auf einer schon vor der Kündigung bestehenden Rechtsgrundlage beruhen (z.B. Anspruch aufgrund des Arbeitsvertrags, eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung), sondern auf einem anlässlich der Kündigung abgeschlossenen Ruhegehaltsabkommen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 976 Nr. 16
EFG 2006 S. 196 Nr. 3
UAAAB-72210

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