Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
EuGH Urteil v. - C-144/00

Gesetze: Richtlinie 77/388 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n; Richtlinie 77/388 Art. 13 Teil A Abs. 2

Mehrwertsteuer: Einschränkung der Steuerbefreiung bestimmter dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten - Solokünstler als kulturelle Einrichtung

Leitsatz

1. Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe n der Sechsten Richtlinie 77/388 über die Befreiung bestimmter kultureller Dienstleistungen, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannten Einrichtungen erbracht werden, von der Mehrwertsteuer ist dahin auszulegen, dass der Begriff der "anderen... anerkannten Einrichtungen" als Einzelkünstler auftretende Solisten nicht ausschließt.

Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität verbietet es nämlich, dass Einzelkünstler, sobald der kulturelle Charakter ihrer Leistungen anerkannt ist, nicht ebenso wie kulturelle Gruppen als Einrichtungen angesehen werden können, die den Einrichtungen des öffentlichen Rechts gleichgestellt sind, die bestimmte von dieser Bestimmung erfasste kulturelle Dienstleistungen anbieten.

( vgl. Randnrn. 27, 30, Tenor 1 )

2. Aus der Überschrift des Artikels 13 Teil A der Sechsten Richtlinie 77/388 "Befreiungen bestimmter dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten" als solcher ergeben sich keine Einschränkungen der Möglichkeiten der Steuerbefreiung nach dieser Bestimmung. Mögliche Einschränkungen der Inanspruchnahme der Steuerbefreiungen können nur im Rahmen der Anwendung von Artikel 13 Teil A Absatz 2 über die Befugnis der Mitgliedstaaten, die Steuerbefreiung von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen, bzw. ihre Verpflichtung, bestimmte Leistungen von dieser Steuerbefreiung auszuschließen, erfolgen.

( vgl. Randnrn. 37, 39-40, Tenor 2 )

Fundstelle(n):
GAAAB-72579

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank