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EuGH Urteil v. - C-168/01

Gesetze: EG-Vertrag Art. 52; Richtlinie 90/435

Körperschaftsteuer: Unzulässige Beschränkung der Abzugsfähigkeit der mit der Beteiligung einer Muttergesellschaft an ihren Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten zusammenhängenden Kosten

Leitsatz

Die Richtlinie 90/435 des Rates vom über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten, ausgelegt im Licht von Artikel 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG), steht einer nationalen Vorschrift entgegen, nach der bei der Besteuerung der Gewinne einer in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Muttergesellschaft die Kosten, die mit einer von dieser gehaltenen Beteiligung an dem Kapital einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Tochtergesellschaft verbunden sind, nur dann abzugsfähig sind, wenn diese Kosten mittelbar der Erzielung von Gewinnen dienen, die in dem Mitgliedstaat, in dem die Muttergesellschaft niedergelassen ist, steuerpflichtig sind.

( vgl. Randnr. 43 und Tenor )

Fundstelle(n):
AAAAB-72610

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