Körperschaftsteuer: Unzulässige Beschränkung der
Abzugsfähigkeit der mit der Beteiligung einer Muttergesellschaft an ihren
Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten zusammenhängenden
Kosten
Leitsatz
Die Richtlinie 90/435 des Rates
vom über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und
Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten, ausgelegt im Licht von
Artikel 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG), steht einer
nationalen Vorschrift entgegen, nach der bei der Besteuerung der Gewinne einer
in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Muttergesellschaft die Kosten, die mit
einer von dieser gehaltenen Beteiligung an dem Kapital einer in einem anderen
Mitgliedstaat niedergelassenen Tochtergesellschaft verbunden sind, nur dann
abzugsfähig sind, wenn diese Kosten mittelbar der Erzielung von Gewinnen
dienen, die in dem Mitgliedstaat, in dem die Muttergesellschaft niedergelassen
ist, steuerpflichtig sind.