Mehrwertsteuer: Keine Kraftstofflieferung des Leasinggebers an
den Leasingnehmer, wenn der Leasingnehmer das geleaste Fahrzeug im Namen und
für Rechnung des Leasinggebers bei Tankstellen
betankt
Leitsatz
Artikel 5 Absatz 1 der Sechsten
Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
über die Umsatzsteuern, wonach als Lieferung eines Gegenstands" die
Übertragung der Befähigung gilt, wie ein Eigentümer über
einen körperlichen Gegenstand zu verfügen, ist dahin auszulegen, dass
in einem Fall, in dem ein Leasingnehmer das geleaste Fahrzeug im Namen und
für Rechnung des Leasinggebers bei Tankstellen betankt, keine
Kraftstofflieferung des Leasinggebers an den Leasingnehmer vorliegt.