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EuGH Urteil v. - C-234/01

Gesetze: EG-Vertrag Art. 52; EG-Vertrag Art. 59; EG-Vertrag Art. 60

Unterscheidung bei der Berechnung des Abzugs der Betriebsausgaben nach Gebietsfremden und Gebietsansässigen - definitive Besteuerung von Gebietsfremden mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % und von Gebietsansässigen nach einem progressiven Steuertarif mit Grundfreibetrag

Fundstelle(n):
XAAAB-72663

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