Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
EuGH Urteil v. - C-269/00

Gesetze: Richtlinie 77/388 Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a; Richtlinie 77/388 Art. 11 Teil A Abs. 1; Richtlinie 77/388 Art. 13 Teil B Buchstabe b

Mehrwertsteuer: Verwendung einer Wohnung in einem Betriebsgebäude für den privaten Bedarf ist keine steuerfreie Dienstleistung

Leitsatz

Die Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a und 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern sind so auszulegen, dass ein Steuerpflichtiger, der sich dafür entscheidet, ein Gebäude insgesamt seinem Unternehmen zuzuordnen, und später einen Teil dieses Gebäudes für seinen privaten Bedarf verwendet, zum Abzug der auf die gesamten Herstellungskosten dieses Gebäudes entrichteten Vorsteuerbeträge berechtigt und dementsprechend verpflichtet ist, die Mehrwertsteuer auf den Betrag der Ausgaben für diese Verwendung zu zahlen.

Dagegen stehen die Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a und 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie nationalen Rechtsvorschriften entgegen, wonach diese Verwendung als eine - als Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks im Sinne des Artikels 13 Teil B Buchstabe b - steuerfreie Dienstleistung behandelt wird, denn eine solche Verwendung, bei der es nicht nur an der Zahlung eines Mietzinses, sondern auch an einer wirklichen Vereinbarung über die Dauer des Nutzungsrechts und über das Recht, die Wohnung in Besitz zu nehmen und andere von ihr auszuschließen, fehlt, fällt nicht unter diese Vorschrift.

( vgl. Randnrn. 42-43, 51-52, 56 und Tenor )

Fundstelle(n):
TAAAB-72686

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank