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EuGH Urteil v. - C-37/95

Gesetze: Richtlinie 77/388 Art. 17; Richtlinie 77/388 Art. 20 Abs. 3

Mehrwertsteuer: Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug unter außergewöhnlichen Umständen und Berichtigung der Vorsteuerabzüge

Leitsatz

Artikel 17 der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ist so auszulegen, daß er es einem Steuerpflichtigen, der als solcher handelt, erlaubt, die Mehrwertsteuer, die er für Gegenstände oder Dienstleistungen schuldet, die ihm für Investitionsarbeiten geliefert oder erbracht wurden, die im Rahmen steuerpflichtiger Umsätze verwendet werden sollen, in Abzug zu bringen. Das Recht auf Vorsteuerabzug bleibt erhalten, wenn der Steuerpflichtige aufgrund von Umständen, die von seinem Willen unabhängig waren, diese Gegenstände oder Dienstleistungen nie verwendet hat, um steuerpflichtige Umsätze zu bewirken. Gegebenenfalls kann die Lieferung eines Investitionsgutes innerhalb des Berichtigungszeitraums zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs unter den in Artikel 20 Absatz 3 der Richtlinie 77/388 vorgesehenen Voraussetzungen führen.

Fundstelle(n):
LAAAB-72761

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