Vermögensteuer: Unterschiedliche Behandlung von
gebietsansässigen und gebietsfremden Steuerpflichtigen und Nichtanwendung
von DBA
Leitsatz
1. Die Artikel 56 EG und 58 EG
stehen einer Regelung nicht entgegen, nach der ein Mitgliedstaat gebietsfremden
Steuerpflichtigen, deren Vermögen im Wesentlichen in ihrem Wohnsitzstaat
belegen ist, die Vergünstigung eines Freibetrags versagt, die er den
gebietsansässigen Steuerpflichtigen gewährt.
2. Es verstößt nicht gegen
die Artikel 56 EG und 58 EG, dass eine Vorschrift eines bilateralen Abkommens
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wie die im Ausgangsverfahren in Rede
stehende in einer Situation und unter Umständen wie denen des
Ausgangsverfahrens nicht auf den Staatsangehörigen eines nicht an diesem
Abkommen beteiligten Mitgliedstaats erstreckt
wird.