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EuGH Urteil v. - C-472/03

Gesetze: Richtlinie 77/388 Art. 13 Teil B Buchst. a

Mehrwertsteuer auf Versicherungsumsätze: Dienstleistungen im Versicherungswesen in Abgrenzung zu Backoffice-Tätigkeiten, die nicht von Versicherungsmaklern oder -vertretern erbracht werden

Leitsatz

Artikel 13 Teil B Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass BackofficeTätigkeiten, die darin bestehen, gegen Vergütung Dienstleistungen für ein Versicherungsunternehmen zu erbringen, keine zu Versicherungsumsätzen gehörende Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern oder vertretern erbracht werden, im Sinne dieser Vorschrift darstellen.

Fundstelle(n):
GAAAB-72835

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