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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 180/03

Gesetze: AO § 122, AO § 165, AO § 173, AO § 351, EStG § 10i

Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerkes

Leitsatz

Ein Vorläufigkeitsvermerk bezüglich der Vorkostenpauschale (§ 10i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) gilt auch dann nicht für Erhaltungsaufwendungen (§ 10i Abs. 1 S. Nr. 2 EStG), wenn in der Anlage zum Bescheid auf diese Abzugsmöglichkeit hingewiesen wird.

Fundstelle(n):
UAAAB-73020

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