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Vordrucke zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2005 für unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Personen
I.
Für den Veranlagungszeitraum 2005 werden im Wesentlichen die gleichen Vordrucke wie für das Vorjahr verwendet.
Neu sind die folgenden Vordrucke:
Durch das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen – Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) vom (BStBl 2004 I S. 554) – wurde zusätzlich eine neue „Anlage R” für Renten und andere Leistungen erforderlich.
Aufgrund des Beschlusses der Finanzministerkonferenz vom war die Vordruckkommission Einkommensteuer beauftragt worden, einen bundeseinheitlichen Vordruck „Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer” unter Einbringung der Ergebnisse einer Arbeitsgruppe zu gestalten. Entsprechend den Vorgaben ist ein neuer zweiseitiger Erklärungsvordruck mit der Bezeichnung „ESt 1 V” mit einem Infoblatt erstellt worden.
Die neue „Anlage FE-K 2” zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung wurde – neben der „Anlage FE-K 1” – erforderlich, um eine zutreffende Berechnung der Fälle des § 15a EStG gewährleisten zu können. Im Wesentlichen geht es hier um die Aufteilung der Tatbestände des § 8b KStG auf die Ergebnisse aus Gesamthands-, Ergänzungs- und ...