Anwendung des § 24 UmwStG und Fortführung der Buchwerte
bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine vom Einzelunternehmer und von
einem nahen Angehörigen neu gegründete
Personengesellschaft
Leitsatz
Bringt ein Einzelunternehmer nach Gründung einer Personengesellschaft mit einem nahen Angehörigen in diese das Einzelunternehmen teils für eigene Rechnung und teils für Rechnung des Angehörigen gegen Gutschrift der Buchwerte des eingebrachten Betriebsvermögens auf den Kapitalkonten der Gesellschafter ein, liegen bezüglich der Einbringung auf eigene Rechnung die Voraussetzungen des § 24 UmwStG vor. Die in den Buchwerten des für Rechnung des Angehörigen eingebrachten Betriebsvermögens enthaltenen stillen Reserven sind gemäß § 7 Abs. 1 EStDV bzw. § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG fortzuführen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 521 Nr. 3 KÖSDI 2006 S. 15115 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2006 S. 7 StuB-Bilanzreport Nr. 8/2006 S. 317 RAAAB-73877