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BFH Beschluss v. - II B 131/04

Gesetze: AO § 30a, AO § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Verwertbarkeit der Ermittlungsergebnisse einer Fahndungsprüfung bei einer Bank zu Lasten eines Bankkunden

Leitsatz

Es ist bereits geklärt i. S. des § 115 FGO, dass die Anfechtung eines im Rahmen steuerstrafrechtlicher Ermittlungen ergangenen Durchsuchungsbeschlusses vor den ordentlichen Gerichten nur dann erforderlich ist, wenn sich das Verwertungsverbot aus der Rechtswidrigkeit des Durchsuchungsbeschlusses und nicht bei einer einzelnen Ermittlungsmaßnahme während der Prüfung ergeben soll. Geklärt ist auch, dass ein Tätigwerden der Steuerfahndung nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO, das der Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle dienen soll, keinen strafrechtlichen Anfangsverdacht voraussetzt. Es reicht ein hinreichender Anlass, der dann vorliegt, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte oder allgemeiner Erfahrung die Möglichkeit einer Steuerverkürzung in Betracht kommt und daher im Rahmen der Steueraufsicht eine Anordnung bestimmter Art angezeigt ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 476 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 11/2008 S. 960
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2006 S. 1937
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2006 S. 4
CAAAB-73882

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