Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer
Kapitalgesellschaft als Gewerbeertrag i.S. des § 7
GewStG
Leitsatz
Der Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich als Gewerbeertrag i. S. von § 7 GewStG zu erfassen, wenn die Anteile zum Betriebsvermögen eines gewerblichen Betriebs gehören und nicht im Zusammenhang mit der Veräußerung oder Aufgabe dieses Betriebs veräußert oder entnommen werden. Von einem der Zurechnung zum Gewerbeertrag entgegenstehenden Zusammenhang der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft mit der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs ist nur auszugehen, wenn sich die Anteilsveräußerung als Bestandteil des einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe darstellt, welche zur Einstellung der werbenden Tätigkeit des Unternehmens führt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 608 Nr. 3 EStB 2006 S. 98 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2006 S. 14 ZAAAB-73912