Gewerbesteuerrechtliche Behandlung der wechselseitigen
Darlehensgewährung durch Besitz- und Betriebsunternehmen bei bestehender
Betriebsaufspaltung
Leitsatz
Wechselseitig gegebene Darlehen werden gewerbesteuerrechtlich dann als einheitliches Darlehensschuldverhältnis beurteilt, wenn sie gleichartig sind, derselben Zweckbestimmung dienen und regelmäßig tatsächlich miteinander verrechnet werden. Das gilt auch, wenn bei einer Betriebsaufspaltung Besitz- und Betriebsunternehmen einander Darlehen gewähren, da diese Unternehmen gewerbesteuerrechtlich nicht als ein einheitlicher Gewerbebetrieb zu beurteilen sind.
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 606 Nr. 3 EStB 2006 S. 99 Nr. 3 GmbH-StB 2006 S. 29 Nr. 2 GmbHR 2006 S. 214 Nr. 4 HFR 2006 S. 378 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2006 S. 14 QAAAB-74511