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Option zur steuerpflichtigen
Vermietung von Geschäftsräumen nach § 9
Abs. 2 UStG bei nachträglicher Steuerbefreiung der Umsätze
des Mieters
Folgerungen aus der EuGH-Rechtsprechung zu
Umsätzen der Glückspielveranstalter
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder, ist es nicht zu beanstanden, wenn in den Fällen, in denen ein Unternehmer steuerpflichtig Geschäftsräume an einen Glückspielveranstalter vermietet, welcher aufgrund der aktuellen Rechsprechung ( und C-462/02 (verbundene Rechtssachen); , ) rückwirkend die Steuerfreiheit seiner Umsätze geltend macht, der Unternehmer seine bis zum an den Glückspielveranstalter erbrachten Vermietungsleistungen (weiterhin) entgegen § 9 Abs. 2 UStG als steuerpflichtig behandelt.