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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - II 651/97 Ki

Streitig ist, ob der Beklagte eine Kindergeldbewilligung rückwirkend wegen Überschreitens der Bezügegrenze des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ändern und insoweit überzahltes Kindergeld zurückfordern durfte.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 353 Nr. 7
CAAAB-74533

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