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FG Münster Urteil v. - 7 K 4789/03 G,F EFG 2006 S. 267 Nr. 4

Gesetze: EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2

Einkommensteuer:

Gewerbliche Einkünfte aus Hygieneberatungsbüro

Leitsatz

1) Einkünfte aus Hygieneleistungen und -beratungen für Krankenhäuser und Altenheime sind gewerbliche Einkünfte.

2) Eine dem Krankengymnasten ähnliche Tätigkeit kann ohne Ausführung heilkundlicher Leistungen nicht angenommen werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 267 Nr. 4
IAAAB-74959

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