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FG München Urteil v. - 6 K 1140/04

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b

Zum Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung

Leitsatz

Der inhaltlich/qualitative Schwerpunkt der Tätigkeit eines Bezirkskaminkehrermeisters liegt im Regelfall außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers.

Fundstelle(n):
OAAAB-75420

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