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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - II 529/96

Gesetze: EStG § 17 Abs. 2

Anteilsveräußerung bei wesentlicher Beteiligung

Leitsatz

(1) Der Verlust eines kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehens kann bei wesentlicher Beteiligung nicht nur (erst) bei Auflösung und Liquidation der Gesellschaft, sondern auch schon bei einer Anteilsveräußerung als nachträgliche Anschaffungskosten gem. § 17 Abs. 2 EStG berücksichtigt werden, wenn der Gesellschafter im Zusammenhang mit der Veräußerung der Anteile auf die (wertlose) Darlehensforderung verzichtet oder diese ohne Gegenleistung auf den Erwerber der Anteile überträgt.

(2) Hat die Darlehensforderung noch einen Wert, mindert dieser die Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten. (3) Wird ein Gesellschafterdarlehen erst durch Stehenlassen in der Krise kapitalersetzend, ist regelmäßig der gemeine Wert zu diesem Zeitpunkt, in Ausnahmefällen aber auch der Nennwert maßgebend.

Fundstelle(n):
AAAAB-75549

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