Veräußerung zurückbehaltener
Zeitschriften-Belieferungsrechte als Teilbetriebsveräußerung i.S.
des § 16 EStG
Leitsatz
(1) Unter einem Teilbetrieb i. S. des § 16 EStG ist ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein lebensfähig ist. Es muss eine Untereinheit des Gesamtbetriebs, d. h. ein selbständiger Zweigbetrieb im Rahmen eines Gesamtunternehmens vorliegen. Ist Gegenstand eines Betriebs der Erwerb von Belieferungsrechten für Zeitschriften mittels des Einsatzes einer Vielzahl sog. Pressevertriebsagenten und die anschließende Verwertung durch Weitergabe der Rechte gegen Provision oder durch Zurückbehaltung und eigene Wahrnehmung der Rechte, stellt die Veräußerung der gesamten zurückbehaltenen Rechte keine Teilbetriebsveräußerung dar. (2) Dem europarechtlichen Begriff des Teilbetriebs kommt keine Bedeutung für das von § 16 EStG verwendete gleichnamige Tatbestandsmerkmal zu.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 532 Nr. 3 EStB 2006 S. 99 Nr. 3 HFR 2006 S. 261 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2006 S. 9 PAAAB-75570