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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 2 K 2059/02 EFG 2006 S. 504 Nr. 7

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a

Nachträgliche Umwandlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente in eine vorzeitige Altersrente

Leitsatz

Die nachträgliche Umwandlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente in eine vorzeitige Altersrente ist nicht als Ereignis mit Rückwirkung i.S.d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO anzusehen.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 504 Nr. 7
PAAAB-76140

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