Bei der Ausgabe von Optionsanleihen vereinnahmte Aufgelder als
Einlagen; Verkehrswert niedrig verzinslicher (Options-)Schuldverschreibungen
Leitsatz
(1) Bei der Ausgabe von Optionsanleihen vereinnahmte offene und verdeckte Aufgelder stellen auch steuerlich eine Zuführung zum Eigenkapital und damit Einlage i. S. des § 4 Abs. 1 EStG dar. Einlagen können auch Zuführungen sein, die von einem (Noch-)Nichtgesellschafter zur Erlangung einer unentziehbaren Anwartschaft auf eine Gesellschafterstellung erfolgen. Die rechtliche Zuordnung des für den Erwerb einer Option geleisteten Aufgelds als Einlage i. S. des § 4 Abs. 1 EStG entfällt nicht nachträglich, wenn die erworbene Option nicht ausgeübt wird. (2) Niedrig verzinsliche (Options-)Schuldverschreibungen können auf der Grundlage des Emissionskurses des Monats, in dem über die Anleihekonditionen entschieden worden ist, bewertet werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 616 Nr. 3 DB 2007 S. 30 Nr. 27 DStRE 2006 S. 385 Nr. 7 GStB 2006 S. 5 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2006 S. 6 HAAAB-76202