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BFH Urteil v. - I R 26/04

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1

Bei der Ausgabe von Optionsanleihen vereinnahmte Aufgelder als Einlagen; Verkehrswert niedrig verzinslicher (Options-)Schuldverschreibungen

Leitsatz

(1) Bei der Ausgabe von Optionsanleihen vereinnahmte offene und verdeckte Aufgelder stellen auch steuerlich eine Zuführung zum Eigenkapital und damit Einlage i. S. des § 4 Abs. 1 EStG dar. Einlagen können auch Zuführungen sein, die von einem (Noch-)Nichtgesellschafter zur Erlangung einer unentziehbaren Anwartschaft auf eine Gesellschafterstellung erfolgen. Die rechtliche Zuordnung des für den Erwerb einer Option geleisteten Aufgelds als Einlage i. S. des § 4 Abs. 1 EStG entfällt nicht nachträglich, wenn die erworbene Option nicht ausgeübt wird. (2) Niedrig verzinsliche (Options-)Schuldverschreibungen können auf der Grundlage des Emissionskurses des Monats, in dem über die Anleihekonditionen entschieden worden ist, bewertet werden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 616 Nr. 3
DB 2007 S. 30 Nr. 27
DStRE 2006 S. 385 Nr. 7
GStB 2006 S. 5 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2006 S. 6
HAAAB-76202

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