Die Anzeigepflicht der Steuerschuldner nach § 19 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG bei Rechtsgeschäften i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG besteht nicht nur bei einer Übertragung aller Anteile an der grundbesitzenden Gesellschaft selbst, sondern auch bei einer Übertragung aller Anteile an einer Gesellschaft, die ihrerseits unmittelbar und/oder mittelbar zu 100 v. H. an einer Gesellschaft mit Grundbesitz beteiligt ist. Diese Rechtslage bestand schon vor Inkrafttreten der Änderungen des GrEStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 und ist durch dieses nicht verändert worden. Unerheblich ist, ob den Steuerschuldnern die Anzeigepflicht bekannt war.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 609 Nr. 3 GmbHR 2006 S. 269 Nr. 5 HFR 2006 S. 485 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2006 S. 15 VAAAB-76206