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BFH Urteil v. - II R 33/04

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 3, GrEStG § 19 Abs. 1 Nr. 6

Anzeigepflicht gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG bei Rechtsgeschäften i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG

Leitsatz

Die Anzeigepflicht der Steuerschuldner nach § 19 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG bei Rechtsgeschäften i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG besteht nicht nur bei einer Übertragung aller Anteile an der grundbesitzenden Gesellschaft selbst, sondern auch bei einer Übertragung aller Anteile an einer Gesellschaft, die ihrerseits unmittelbar und/oder mittelbar zu 100 v. H. an einer Gesellschaft mit Grundbesitz beteiligt ist. Diese Rechtslage bestand schon vor Inkrafttreten der Änderungen des GrEStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 und ist durch dieses nicht verändert worden. Unerheblich ist, ob den Steuerschuldnern die Anzeigepflicht bekannt war.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 609 Nr. 3
GmbHR 2006 S. 269 Nr. 5
HFR 2006 S. 485 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2006 S. 15
VAAAB-76206

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