An GmbH-Anteil Unterbeteiligter als wirtschaftlicher
Eigentümer des Anteils
Leitsatz
Unterbeteiligungsverträge führen nur dann zum Übergang der wirtschaftlichen (Mit-)Inhaberschaft an GmbH-Anteilen auf die Unterbeteiligten, wenn diese die Befugnis erlangen, alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte auszuüben und diese im Konfliktfall auch durchsetzen können. Hierzu gehören neben dem Gewinnbezugsrecht und der Teilhabe am Risiko der Wertminderung und der Chance auf Wertsteigerung der Anteile auch die aus der Beteiligung sich ergebenden Verwaltungsrechte, insbesondere die Stimmrechte.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 491 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2006 S. 10 ZAAAB-76222