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BFH Urteil v. - IV R 65/04 BStBl 2006 II S. 259

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2

Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen"

Leitsatz

1. Eine GbR, die ein zuvor erworbenes Grundstück mit einer noch von ihr zu errichtenden Einkaufspassage veräußert, verlässt nicht nur den Bereich der privaten Vermögensverwaltung, sondern kann unter weiteren Umständen auch das in § 15 Abs. 2 EStG geforderte Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen.

2. Sie ist jedenfalls dann nachhaltig tätig, wenn sie (kumulativ) in unbedingter Veräußerungsabsicht eine Bauplanung für das Grundstück hat erstellen lassen, im Interesse der potentiellen Erwerber Mietverträge abgeschlossen, bei Gesamtbaukosten von rd. 12 Mio. DM und einem Gewinn von fast 4 Mio. DM mehrere Bauunternehmer beauftragt und sich zur Gewährleistung für Baumängel sowie zur Zahlung von Schadensersatz für Mietausfälle bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung verpflichtet hat.

3. Unter diesen Umständen ist auch das Merkmal der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gegeben.

Fundstelle(n):
BStBl 2006 II Seite 259
BB 2006 S. 360 Nr. 7
BFH/NV 2006 S. 672 Nr. 3
BStBl II 2006 S. 259 Nr. 6
DStR 2006 S. 225 Nr. 6
DStRE 2006 S. 251 Nr. 4
DStZ 2006 S. 138 Nr. 5
EStB 2006 S. 90 Nr. 3
GStB 2006 S. 10 Nr. 3
HFR 2006 S. 363 Nr. 4
INF 2006 S. 246 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 39/2007 S. 3449
NWB-Eilnachricht Nr. 47/2006 S. 3986
NWB-Eilnachricht Nr. 6/2006 S. 384
SJ 2006 S. 8 Nr. 8
StB 2006 S. 84 Nr. 3
StBW 2006 S. 2 Nr. 4
StuB-Bilanzreport Nr. 4/2006 S. 158
HAAAB-76228

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