1. Vergütungsberechtigter
Verwender i.S. von
§ 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 MinöStG
1993 kann nur derjenige sein, der die mittelbare oder
unmittelbare Sachherrschaft über das eingesetzte Mineralöl
ausübt. Einem Unternehmen, das von einem verbundenen Unternehmen lediglich
die von diesem in einer Heizungsanlage erzeugte Wärme bezieht, steht daher
kein Vergütungsanspruch zu.
2. Auch unter Berücksichtigung
der Ziele der ökologischen Steuerreform kommt eine teleologische Extension
des Anwendungsbereiches von
§ 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 MinöStG
1993 nicht in Betracht. Der Ausschluss von Unternehmen,
die ohne einen eigenen Mineralöleinsatz lediglich Wärme beziehen, ist
eine zwingende Folge der Ausgestaltung des Vergütungsverfahrens und daher
systemimmanent.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2006 S. 368 Nr. 7 BFH/NV 2006 S. 686 Nr. 3 DStRE 2006 S. 485 Nr. 8 DStZ 2006 S. 139 Nr. 5 HFR 2006 S. 383 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 6/2006 S. 387 StB 2006 S. 86 Nr. 3 StBW 2006 S. 8 Nr. 4 OAAAB-76230