Bei unternehmerbezogener Sanierung ist auch ein nach Beendigung
des sanierungsbedürftigen Unternehmens dem Unternehmer gewährter
Erlass als zu dessen Sanierung geeignet anzusehen
Leitsatz
Ein Sanierungsgewinn kann auch dann gemäß § 3 Nr. 66 EStG steuerfrei sein, wenn dem Schuldner durch den Erlass eine schuldenfreie Liquidierung seines Unternehmens und der Aufbau einer Existenz in selbständiger oder nichtselbständiger Position ermöglicht wird. Weil es bei dieser unternehmerbezogenen Sanierung nicht entscheidend ist, ob das vom Unternehmer betriebene Unternehmen sanierungsfähig ist und noch am Leben erhalten werden kann, muss auch ein nach Beendigung des sanierungsbedürftigen Unternehmens dem Unternehmer gewährter Erlass als zu dessen Sanierung geeignet angesehen werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 715 Nr. 4 HFR 2006 S. 374 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2006 S. 5 GAAAB-76597