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BGH Urteil v. - IV ZR 255/04

Gesetze: AVB Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Rechtsanwälten und von Angehörigen der wirtschafts- und steuerberatenden Berufe

Leitsatz

Wird der Versicherungsnehmer einer Haftpflichtversicherung (hier: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte) im Haftpflichtprozess zum Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung verurteilt, so ist das Gericht im Deckungsprozess zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Haftpflichtversicherer daran gebunden und kann seiner Entscheidung keinen anderen Haftungsgrund zugrunde legen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR 2006 S. 158 Nr. 4
DStRE 2006 S. 254 Nr. 4
NJW 2006 S. 289 Nr. 5
YAAAB-76915

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