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BFH Beschluss v. - II B 27/05

Gesetze: ErbStG § 15 Abs. 1

Gleichstellung von Pflegekindern mit den in § 15 Abs.1 ErbStG genannten Kindern und Stiefkindern

Leitsatz

Pflegekinder sind den in § 15 Abs. 1 ErbStG genannten Kindern und Stiefkindern nicht gleichzustellen und deshalb nicht der Steuerklasse I zuzuordnen. Aus Art. 3 und 6 GG ergibt sich kein Gleichstellungsgebot.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 743 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 15/2006 S. 1189
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2006 S. 13
TAAAB-76986

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