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BFH Beschluss v. - IV B 120/04

Gesetze: EStG § 16

Identitätswahrende Fortführung eines Betreuungsbetriebs als Ferienpension; Gewinnrealisierung bei Veräußerung eines Betriebsgebäudes im Jahr nach der Betriebsaufgabe

Leitsatz

(1) Eine Betriebsaufgabe ist nicht bereits deshalb anzunehmen, weil eine wesentliche Betriebsgrundlage zerstört ist und der Betrieb erst nach deren Wiederherstellung oder nach Anschaffung bzw. Herstellung einer funktionsgleichen Betriebsgrundlage wieder aufgenommen werden kann. (2) Ein auf die Unterbringung und Betreuung von Pflegepersonen ausgerichteter Gewerbebetrieb kann identitätswahrend auch als Ferienpension fortgeführt werden. (3) Der Gewinn aus der Veräußerung eines Betriebsgebäudes ist im Jahr des Besitzübergangs zu erfassen. Das gilt auch, wenn der Betrieb im vorangegangenen Jahr aufgegeben worden ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 727 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2006 S. 9
EAAAB-76991

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