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Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Contracting-Anlagen
Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 6/2006
Unter Contracting versteht man Betreibermodelle, die überwiegend im Bereich der Energiewirtschaft vorkommen. Diese Vertragsform ist auch im Anlagenbau und anderen Bereichen anzutreffen.
Der Contracting-Nehmer (öffentliche Verwaltung, Industrie, Unternehmen der Wohnungswirtschaft) überträgt einem Dienstleistungsunternehmer (Contracting-Geber, Contractor) die Aufgabe, z. B. im Bereich der Energieerzeugung, eine Anlage auf dem Grundstück des Contracting-Nehmers zu errichten und diese über einen vertraglich festgelegten Zeitraum, meist 10 – 15 Jahren, zu betreiben.
Bei der Energieerzeugungsanlage kann es sich beispielsweise um ein Kraftwerk auf dem Werksgelände eines Industrieunternehmens oder auch um eine Heizungsanlage in einem privaten Wohnhaus handeln.
Der Contracting-Geber führt das Projekt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch und rechnet die Investitionskosten in das Entgelt ein, das ihm der Contracting-Nehmer für die Energieversorgung aus der Anlage zahlt.
Zu einer Anfrage betreffend der bilanzsteuerrechtlichen Zuordnung von Contracting-Anlagen hat das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung genommen:
Der BFH hat mit seinen Urteilen...BStBl 2000 II S. 144BStBl 2000 II S. 449BStBl 2003 II S. 305