Zusätzliche erstmalige Beschwer mit der Einspruchsentscheidung, Verlustfeststellung
Leitsatz
Soweit eine Einspruchsentscheidung durch die erstmalige Ablehnung eines Verlustfeststellungsantrags eine zusätzliche Beschwer
enthält, ist dagegen die Klage als Rechtsmittel gegeben. Es ist auch dann von einer Entscheidung über den Antrag auszugehen,
wenn diese nicht in der Entscheidungsformel der Einspruchsentscheidung aufgeführt ist.
Eine Verlustfeststellungsbescheid nach § 10d EStG kann nicht erlassen werden, wenn der entsprechende Steuerbescheid, der auf
positiven Besteuerungsgrundlagen beruht, nicht mehr geändert werden kann.