Inanspruchnahme des leistenden Unternehmers für von ihm
geschuldete Umsatzsteuer auch bei Irrtum über Steuerbarkeit der
Umsätze nicht sachlich unbillig
Leitsatz
Der Unternehmer hat die von ihm geschuldete Umsatzsteuer auch dann zu entrichten, wenn sie bei ordnungsgemäßer Inrechnungstellung vom Leistungsempfänger als Vorsteuer abgezogen werden könnte. Die Inanspruchnahme des leistenden Unternehmers ist auch dann nicht sachlich unbillig i. S. des § 227 AO, wenn er sich über die Steuerbarkeit oder Steuerpflicht der Umsätze geirrt hat.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 836 Nr. 4 HFR 2006 S. 499 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2006 S. 5 IAAAB-77606