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BFH Urteil v. - V R 8/04

Gesetze: UStG § 4 Nr. 9a, UStG § 9, UStG § 17

Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Rückgängigmachung des Verzichts auf Steuerbefreiung eines Umsatzes nach § 9 UStG

Leitsatz

Ein Unternehmer kann auf die Steuerbefreiung seines Umsatzes gemäß § 9 UStG bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung für den Besteuerungszeitraum, in dem er die Leistung ausführte, verzichten oder einen solchen Verzicht rückgängig machen. Bei Rückgängigmachung des Verzichts ist beim Leistungsempfänger ein Vorsteuerabzug für den Besteuerungszeitraum, in dem er vorgenommen wurde, zu korrigieren. Berichtigungsgrundlage ist § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO und nicht § 14 Abs. 2 i. V. mit § 17 UStG.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 835 Nr. 4
DStR 2006 S. 466 Nr. 11
DStRE 2006 S. 444 Nr. 7
HFR 2006 S. 502 Nr. 5
KÖSDI 2006 S. 15046 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2006 S. 1482
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2006 S. 16
MAAAB-77609

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