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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 15 K 186/03 EFG 2006 S. 389 Nr. 6

Gesetze: AO § 347, AO § 348, AO § 350

Einspruchsbefugnis gegen Änderungs- bzw. Abhilfebescheid

Leitsatz

Ergeht im Verlaufe des Einspruchsverfahrens ein Änderungsbescheid, mit dem dem Einspruchsbegehren in vollem Umfang entsprochen wird, so kann dieser „Abhilfebescheid” dennoch mit dem Einspruch angefochten werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
AO-StB 2006 S. 114 Nr. 5
DB 2006 S. 925 Nr. 17
DStZ 2006 S. 214 Nr. 7
EFG 2006 S. 389 Nr. 6
SAAAB-78135

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