Erlass von Nachzahlungszinsen bei nachträglichem Verschieben
von Einkünften von einem Veranlagungszeitraum in einen anderen
Veranlagungszeitraum
Leitsatz
Die allgemeinen Regelungen des § 233a AO sind auch bei Verzinsung solcher Steuernachforderungen und -erstattungen zu beachten, die in engem sachlichen Zusammenhang stehen (z. B. bei Gewinnverlagerungen). Werden in einem Veranlagungszeitraum vor Geltung des § 233a AO - ab 1989 - besteuerte Einkünfte nachträglich in einem Veranlagungszeitrum während des Geltungsbereichs der Vorschrift der Einkommensteuer unterworfen, sind Nachforderungszinsen nur in der Höhe zu erlassen, als Erstattungszinsen zur Einkommensteuer des früheren Veranlagungszeitraums angefallen wären, wenn § 233a AO auch in diesem Veranlagungszeitraum gegolten hätte.
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Fundstelle(n): AO-StB 2006 S. 87 Nr. 4 BFH/NV 2006 S. 697 Nr. 4 HFR 2006 S. 341 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2006 S. 5 MAAAB-78312